Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8264
LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13 ZVW (https://dejure.org/2016,8264)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13 ZVW (https://dejure.org/2016,8264)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2016 - L 2 SO 3461/13 ZVW (https://dejure.org/2016,8264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII; Ermittlung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit; Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung nach nicht rechtzeitiger Geltendmachung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12, § 53 Abs 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 98 Abs 5 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes Wohnen - Weitergeltung der Regelungen des BSHG für vor dem 1.1.2005 begonnene Leistungsfälle - Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers am tatsächlichen Aufenthaltsort - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII; Ermittlung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit; Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung nach nicht rechtzeitiger Geltendmachung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Mit Urteil vom 25. April 2013 (B 8 SO 16/11 R) hat das BSG das Urteil des LSG vom 4. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen, soweit die Entscheidung den Anspruch des Klägers gegen den Beklagten betrifft.

    Für die Beurteilung der Frage nämlich, ob es sich um eine betreute Wohnmöglichkeit im Sinne dieser Vorschrift handelt, kommt es nicht darauf an, ob die betreffende Wohnung/Wohnmöglichkeit nur gekoppelt mit der Betreuungsleistung zur Verfügung gestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 16/11 R -).

    Die Vorschrift ist so zu verstehen, dass in Fällen eines vor dem 1. Januar 2005 eingetretenen und fortbestehenden Leistungsfalls des betreuten Wohnens die vor dem 1. Januar 2005 geltenden Regelungen des BSHG über die örtliche Zuständigkeit weiter gelten (vgl. BSG vom 25. April 2013 - B 8 SO 16/11 R -).

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Dies kann er ohne Kenntnis des Forderungsbetrages feststellen, wenn die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Sozialleistungen erbracht wurden (§ 111 Satz 1 SGB X), hinreichend konkret mitgeteilt sind (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R -, veröffentlicht in Juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-1300 § 111 Nr. 3; BSGE 98, 238 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 4; ebenso BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R - und Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R -, veröffentlicht in Juris) kann bei Erstattungsansprüchen von Sozialhilfeträgern untereinander eine solche, den Fristenlauf hinausschiebende Kenntnisnahme von der "Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht" nicht vorliegen, wenn der Erstattungsverpflichtete eine materiell-rechtliche Entscheidung über Leistungen, wie sie der Erstattungsberechtigte bereits erbracht hat, überhaupt nicht mehr treffen kann und darf.

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Der Begriff des "Geltendmachens" meint im Zusammenhang mit § 111 Satz 1 SGB X keine gerichtliche Geltendmachung und keine Darlegung in allen Einzelheiten, sondern das Behaupten oder Vorbringen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 10 Nr. 4 Rdnr. 11 ff. m.w.N.).

    Da der Erstattungsanspruch im Sinne des § 111 Satz 1 SGB X bereits geltend gemacht werden kann, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen hat, können allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse bei Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (dazu BSG SozR 3-1300 § 111 Nr. 9 S. 37 f.m.w.N.; BSG SozR 4-2500 § 10 Nr. 4 Rdnr. 11).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2011 - L 2 SO 5815/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Umzug - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Die hiergegen eingelegten Berufungen des Beklagten und der früheren Beklagten Ziff. 2 waren nur hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung von Zinsen erfolgreich; im Übrigen wies der Senat mit Urteil vom 4. Mai 2011 (L 2 SO 5815/09) die Berufungen zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten des SG (Aktenzeichen S 13 SO 494/08 und S 4 SO 1252/07 ER), auf die Akten des LSG (Aktenzeichen L 2 SO 5815/09 und L 2 SO 3461/13 ZVW) sowie auf die vom Kläger beigezogenen Verwaltungsakten (vier Bände) Bezug genommen.

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-1300 § 111 Nr. 3; BSGE 98, 238 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 4; ebenso BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R - und Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R -, veröffentlicht in Juris) kann bei Erstattungsansprüchen von Sozialhilfeträgern untereinander eine solche, den Fristenlauf hinausschiebende Kenntnisnahme von der "Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht" nicht vorliegen, wenn der Erstattungsverpflichtete eine materiell-rechtliche Entscheidung über Leistungen, wie sie der Erstattungsberechtigte bereits erbracht hat, überhaupt nicht mehr treffen kann und darf.
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 13/07 R

    Krankenkasse - Sozialhilfeträger - Frist zur Geltendmachung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-1300 § 111 Nr. 3; BSGE 98, 238 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 4; ebenso BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R - und Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R -, veröffentlicht in Juris) kann bei Erstattungsansprüchen von Sozialhilfeträgern untereinander eine solche, den Fristenlauf hinausschiebende Kenntnisnahme von der "Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht" nicht vorliegen, wenn der Erstattungsverpflichtete eine materiell-rechtliche Entscheidung über Leistungen, wie sie der Erstattungsberechtigte bereits erbracht hat, überhaupt nicht mehr treffen kann und darf.
  • BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/05 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 4-1300 § 111 Nr. 3; BSGE 98, 238 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 4; ebenso BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R - und Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R -, veröffentlicht in Juris) kann bei Erstattungsansprüchen von Sozialhilfeträgern untereinander eine solche, den Fristenlauf hinausschiebende Kenntnisnahme von der "Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht" nicht vorliegen, wenn der Erstattungsverpflichtete eine materiell-rechtliche Entscheidung über Leistungen, wie sie der Erstattungsberechtigte bereits erbracht hat, überhaupt nicht mehr treffen kann und darf.
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R

    Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Er ist eine materielle Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BSGE 81, 103 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 4 und BSGE 86, 78 = SozR 3-1330 § 111 Nr. 8).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 37/96

    Krankenversicherungsträger - Unfallversicherungsträger - Leistungspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Er ist eine materielle Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BSGE 81, 103 = SozR 3-1300 § 105 Nr. 4 und BSGE 86, 78 = SozR 3-1330 § 111 Nr. 8).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 3461/13
    Für die Beurteilung der Frage nämlich, ob es sich um eine betreute Wohnmöglichkeit im Sinne dieser Vorschrift handelt, kommt es nicht darauf an, ob die betreffende Wohnung/Wohnmöglichkeit nur gekoppelt mit der Betreuungsleistung zur Verfügung gestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 16/11 R -).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88

    Beginn der Ausschlußfrist des § 111 SGB X, Ausschluß des Erstattungsanspruchs

  • SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 494/08

    Sozialhilfe - Umzug eines behinderten Menschen in eigene Wohnung - Bezug von

  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 12/89

    Ausschlußfrist des § 111 SGB X beim Ersatzanspruch nach § 104 SGB X

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Darauf, dass die Durchsetzung eines solchen Anspruchs voraussichtlich an der Ausschlussfrist des § 111 SGB X gescheitert wäre, weil der Kläger dem Beigeladenen zu 2 gegenüber den Erstattungsanspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht hat (vgl. hierzu ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2016 - L 2 SO 3461/13 ZWV - ), kommt es mithin hier nicht mehr an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht